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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma BioLabProducts GmbH

§1. Geltungsbereich:

Alle Aufträge werden von uns nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Entgegenstehende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Durch das Erteilen von Aufträgen erkennt der Besteller diese Bedingungen an.

 

§2. Bestellung:

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Besteller ist an seine Bestellung mindestens eine Woche seit Eingang bei uns gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande. Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben oder Ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen.

 

§3. Lieferung:

Wir sind bemüht, Bestellungen, welche vor 15.00 Uhr bei uns eingehen, noch am selben Tag dem Versand zu übergeben. Ist die bestellte Ware gerade nicht am Lager, so benachrichtigen wir den Käufer über den voraussichtlichen Liefertermin. Unsere Lieferverpflichtung ruht aber in Fällen höherer Gewalt (einschließlich Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Versandstörungen, behördliche Verfügung u.s.w.), außerdem im Falle einer mangelnden Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten und im Falle eines Zahlungsrückstandes des Bestellers. Sofern nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers entstehen lassen, behalten wir uns vor, die Lieferung von Sicherheiten oder Vorkasse abhängig zu machen. Sollte ausnahmsweise eine rechtzeitige Belieferung durch uns nicht erfolgen, so hat der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens der ursprünglichen Lieferfrist entsprechen muss. Schadensersatz kann nur verlangt werden, sofern uns grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz vorzuwerfen ist und nur in Höhe des Nettoauftragsvolumens. Sofern vom Besteller nicht ausdrücklich Lieferung per Kurierdienst gewünscht wird oder die bestellte Ware gekühlt versandt werden muss, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands wie folgt: Bis zu einem Nettoauftragsvolumen von € 300,00 werden pro Lieferung pauschal € 8,50 Frachtkosten (netto) berechnet. Bei einem höheren Bestellwert erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands kostenlos. Besonders empfindliche Präparate werden in Isolierverpackungen versandt; bei einem Bestellwert unter € 350,00 berechnen wir für diese Verpackungsart € 15,00. Bei Lieferungen durch Kurierdienst oder im Falle des Versands in das Ausland trägt der Käufer die gesamten Frachtkosten. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, zu dem die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport der Ware beauftragten Person übergeben wird. Falls keine besonderen Wünsche geäußert werden, organisieren wir den Versand nach unserem Ermessen, ohne dass wir die Verantwortung für kürzeste Fracht übernehmen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

§4. Zahlung:

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu unseren am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks gelten erst mit vollständiger Einlösung als Zahlung. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderung nur berechtigt, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.

 

§5. Beanstandungen:

Unsere Lieferungen sind sofort nach Anlieferung beim Empfänger auf Fehler zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert worden ist. Bei begründeten Mängeln sind wir berechtigt, die mangelhafte Ware, durch fehlerfreie zu ersetzen. Ist uns dies nicht oder nicht vollständig möglich, so hat der Kunde wahlweise einen Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Die Ware gilt als vertragsgemäß, wenn sie die im Katalog genannten Eigenschaften ausweist. Für weitere Eigenschaften, insbesondere die Tauglichkeit der Ware zu einem bestimmten Zweck, leisten wir keine Gewähr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlverhalten unsererseits oder auf dem Fehlen einer zugesicherter Eigenschaften. Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalt.

 

§6. Schadensersatz und Produkthaftung:

Schadensersatzansprüche des Bestellers sind, soweit nicht Kardinalpflicht verletzt wird, ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Sollten wir auf der Basis des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden, oder sollte eine solche Inanspruchnahme nach Kenntnis des Bestellers bevorstehen, so ist der Besteller verpflichtet, zur Abwendung und/oder Verminderung von Schäden alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und uns unverzüglich über alle wesentlichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Er ist ferner verpflichtet, uns mit allen Informationen zu versorgen, die unter allen in Betracht kommenden Gesichtpunkten für uns erforderlich sind, um Produkthaftpflichtansprüchen zu begegnen. Sollte der Besteller diese Pflicht schuldhaft verletzen, ist er uns gegenüber regresspflichtig. Wir haften nicht für Schäden, die durch eigenmächtige Eingriffe in die gelieferten Produkte verursacht werden. Die von uns für empfindliche Waren angegebenen Lagertemperaturen sind unbedingt einzuhalten.

 

§7. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist aber berechtigt, die Vorbehaltsware unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen zu verarbeiten und im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern:
a. Herstellungsvereinbarung: Die Vereinbarung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird für uns vorgenommen. An der neuen Sache entsteht für uns ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Der Wert der Vorbehaltsware bestimmt sich nach dem Kaufpreis, der dem Käufer berechnet wurde.
b. Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Solange unsere Forderungen Absatz a. Satz 3 gilt entsprechend. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Außergewöhnliche Verfügungen über die Vorbehaltsware, wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die uns gebührenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.
c. Freigabeverpflichtung: Auf Verlangen des Käufers sind wir zur Freigabe der bestehenden Sicherheiten insoweit verpflichtet, als der Gegenwert den Gesamtbetrag unserer Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

§8. Datenspeicherung:

Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.

 

§9. Rechtswahl:

Das Vertragsverhältnis sowie etwaige damit in Zusammenhang stehende deliktische Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Wiener UNKaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980 (CISG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Winsen (Luhe).
Als Gerichtsstand ist Winsen (Luhe) vereinbart, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wir sind berechtigt, unsere Vertragspartner auch vor jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.

 

§ 10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.